Kosten
Abrechnung über die Grundversicherung
Seit dem 1.7.2022 ist es möglich, mit ärztlicher Anordnung über die Grundversicherung der Krankenkasse abzurechnen. Bedingung: Es muss eine psychische Störung oder ein diagnostizierbares seelisches Leiden vorliegen. Das Honorar richtet sich nach der Tarifstruktur des TarMed. Bringen Sie zum ersten Termin das entsprechende Formular sowie Ihre Krankenkassen-Versicherungskarte mit.
Abrechnung über die Zusatzversicherung oder auf eigene Kosten
Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selber zu übernehmen. In der Regel ist es nicht mehr möglich, Beiträge aus der Zusatzversicherung zu erhalten. Informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Zusatzversicherung. Einzelsitzungen dauern in der Regel 60 Minuten, das Honorar beträgt CHF 174.-/60 Min. inkl. Vor- und Nachbereitung.
Opferhilfe
Als Opfer einer Straftat gemäss Opferhilfegesetz (z.B. sexueller Missbrauch, Gewalt, Unfall) haben Sie die Möglichkeit, eine Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Wenden Sie sich dafür an eine Fachstelle der Opferhilfe.
